Homepage > Journal > Impressum — was ist das, und braucht Ihre Website das?
Journal

Impressum — was ist das, und braucht Ihre Website das?

Wie gefällt Ihnen das:

Ein Impressum ist eine Unterseite, die Sie erstellen müssen, wenn Sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz geschäftlich tätig sind und Ihre Dienstleistungen über das Internet anbieten. Die Impressumspflicht gilt auch für jedes Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz, das eine deutschsprachige Website hat und damit die Meinung des deutschen Publikums beeinflussen kann. Das Fehlen eines Impressums kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Impressum ist, wer es braucht, wo Sie es auf der Website platzieren sollten und was es enthalten sollte.

Wichtige Informationen

  • Ein Impressum ist eine Unterseite, die in Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben ist. Es handelt sich dabei um eine Erklärung, die das Eigentum und die Urheberschaft an den veröffentlichten Inhalten angibt.
  • Jeder, der ein Unternehmen und eine juristische Person betreibt, die Dienstleistungen im deutschsprachigen Raum oder für deutsches Publikum erbringt, muss ein Impressum haben.
  • Ein Impressum muss auf einer Website, in den sozialen Medien und in einem Online-Shop veröffentlicht werden.

Wir entwickeln Webseiten, die den Umsatz steigern

Was ist ein Impressum?

Der Begriff Impressum stammt aus dem Presserecht und bezeichnet einen Vermerk mit Angaben zur Person des Verantwortlichen für einen bestimmten Inhalt oder Dienst. Es bezieht sich auf einen bestimmten Ort, an dem Leser/ Benutzer detaillierte Informationen über den Dienstanbieter finden können.

Wenn wir schnell zusammenfassen wollten, was ein Impressum in Bezug auf das Betreiben eines Online-Geschäfts ist, würde unsere Definition wie folgt aussehen.

Ein Impressum ist eine Unterseite, die der Identifizierung des Dienstanbieters dient. Es ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und hilft dabei, das Unternehmen zu identifizieren, das Dienstleistungen und Inhalte über das Internet für das deutschsprachige Publikum anbietet. Es wird auch zur schnellen Kontaktaufnahme zwischen einem Unternehmen und einem Kunden verwendet.

Dies ist eine kurze Definition, die wir im Laufe des Artikels noch erweitern werden.

Welche Einrichtungen müssen ein Impressum haben?

Jedes Unternehmen, das Dienstleistungen innerhalb und außerhalb des deutschsprachigen Raums anbietet und sich mit seinen Inhalten an ein deutsches Publikum wendet, muss ein Impressum auf seiner Website haben.

Diese Verpflichtung gilt für:

  • Unternehmen, die ein Online-Geschäft betreiben
  • Online-Shops
  • Blogs
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte
  • Freiberufler

Privatpersonen sind von dieser Verpflichtung befreit, d. h. Personen, die z. B. einen Blog für den persönlichen Gebrauch betreiben und damit kein Geld verdienen. Mit anderen Worten: Websites, die keinen Gewinn erwirtschaften, müssen kein Impressum veröffentlichen.

Im Gegenzug muss jedes Unternehmen, das Geld verdient (z.B. mit bezahlten Dienstleistungen oder Anzeigen), ein Impressum auf seiner Website haben.
Dies gilt auch für ausländische Unternehmer (Amerikaner, Briten usw.), die auf dem deutschen Markt tätig sind und sich gemäß dem deutschen Wettbewerbsgesetz verhalten müssen.

In welchen Ländern ist ein Impressum erforderlich?

Die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland, der Schweiz und Österreich verlangen ein Impressum.

Die Impressumspflicht ist in § 5 des Telemediengesetzes (TMG) und in § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) beschrieben. Diese Paragrafen geben an, welche Informationen im Impressum enthalten sein müssen, wie zum Beispiel der Name des Diensteanbieters oder die Kontaktdaten.

Auch in Österreich und der Schweiz gibt es Rechtsdokumente, die diese Frage regeln, z. B. das Mediengesetz und das Schweizer Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb.

Wenn Ihr Unternehmen die Anforderungen des deutschen Rechts erfüllt, können Sie davon ausgehen, dass Sie auch die Anforderungen für Österreich und die Schweiz erfüllen.

Welche Informationen über das Unternehmen sollten in ein Impressum aufgenommen werden?

Das Impressum einer Website sollte Informationen enthalten, die es jedem Besucher ermöglichen, das Unternehmen schnell zu identifizieren. Außerdem sollte der Inhaber der Website Informationen bereitstellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen über eine E-Mail oder eine Telefonnummer ermöglichen.

Ein Impressum sollte die folgenden Informationen enthalten:

Der Name des Unternehmensinhabers

Ein Impressum muss den vollständigen Namen der Person enthalten, die ein Unternehmen betreibt. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sind dies der vollständige Name des Unternehmens, die angegebene Rechtsform und die Angaben zur vertretungsberechtigten Person.

Wenn auf der Website Informationen über das Kapital des Unternehmens zu finden sind, sollten diese ebenfalls in das Impressum aufgenommen werden. In diesem Fall sollten Sie die Höhe des Grund- oder Stammkapitals angeben.

Kontaktinformationen und Anschrift für den Dienst

Die Unterseite sollte auch die vollständige Adresse enthalten (Straße, Haus-/Wohnungsnummer, Postleitzahl, Ort und Land). Bei juristischen Personen ist dies die eingetragene Geschäftsadresse. Die Angabe der Postfachadresse ist unzureichend, da der Geschäftsinhaber nicht an dieser Adresse wohnt.

Das Impressum sollte auch eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer, ein Fax oder einen Zugang zum Kontaktformular enthalten. Im Gegensatz zu einer Telefonnummer ist die Angabe einer E-Mail-Adresse obligatorisch.

Die Telefonnummer muss nicht in das Impressum aufgenommen werden, wenn der Geschäftsinhaber ein elektronisches Kontaktformular zur Verfügung stellt, über das der Benutzer den Inhaber innerhalb von 60 Minuten kontaktieren kann. Die Angabe einer Telefonnummer wird jedoch als professionellere Option angesehen und sollte daher hinzugefügt werden.

Wenn der Kunde nach der Kontaktaufnahme nicht mehr in der Lage ist, das Unternehmen online zu kontaktieren, ist der Unternehmer verpflichtet, eine Offline-Kontaktmöglichkeit, d. h. eine Telefonnummer, anzugeben.

Informationen über die Regulierungsbehörde

Wenn ein Beruf eine Gewerbeerlaubnis erfordert, sollte das Impressum Informationen über die Aufsichtsbehörde enthalten. Diese Anforderung gilt auch für Unternehmen, die im öffentlichen Register (z.B. dem deutschen Handelsregister oder dem britischen Trade Registry) eingetragen sind. Sie sollten die staatliche Stelle, die das Register führt, die Stadt und die Registernummer angeben. Diese Anforderung gilt für in Deutschland eingetragene Unternehmen und für ausländische Unternehmen, die in ihrem Herkunftsland eingetragen sind (z. B. amerikanische Unternehmen, die in den USA eingetragen sind).

Wenn Sie Auskünfte aus dem Handelsregister erteilen, müssen Sie sich die Handelsregisternummer merken und das Registergericht angeben.

Wenn sich das Unternehmen in Liquidation oder Auflösung befindet, müssen Sie auch diese Informationen in einem Impressum angeben.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wenn Ihr Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, müssen Sie diese in einem Impressum angeben. Das Gleiche gilt für die Unternehmensidentifikationsnummer.

Kleinunternehmer und Unternehmen ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer müssen diese nicht in einem Impressum angeben. Sie müssen jedoch daran denken, eine entsprechende Klausel hinzuzufügen, die darauf hinweist, dass die Mehrwertsteuer nicht auf die Preise aufgeschlagen wird:

„Alle angegebenen Preise sind Endpreise, inklusive Liefer-/Versandkosten. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer, daher wird diese hier nicht ausgewiesen.“

Sie sollten diese Klausel in das Impressum und an die Stelle aufnehmen, an der Sie die Preise für Dienstleistungen und Produkte auflisten.

Informationen über reglementierte Berufe

Personen, die in reglementierten Berufen tätig sind, wie z. B. Ärzte oder Rechtsanwälte, müssen Angaben zu ihrem Beruf machen. Diese Informationen müssen die Berufsbezeichnung, das Land, in dem die Berufsbezeichnung erworben wurde, und die Rechtsgrundlage für den Beruf umfassen.

Informationen in Bezug auf den journalistischen und redaktionellen Inhalt

Für Einrichtungen, die Telekommunikationsmediendienste anbieten, sollte das Impressum Informationen über die Verantwortung für Inhalte mit journalistischen oder redaktionellen Elementen enthalten, die ganz oder in Teilen aus schriftlichen oder grafischen Inhalten periodischer Druckwerke bestehen.

In diesem Fall müssen Sie die Daten der verantwortlichen Person angeben: Vorname, Nachname und Adresse.

Zusätzliche Informationen

Unternehmen stellen in einem Impressum oft auch zusätzliche Informationen zu Urheberrechtsinformationen oder Online-Streitbeilegungsplattformen zur Verfügung. Die Europäische Kommission bietet zum Beispiel eine spezielle Plattform zur Streitbeilegung an, zu der Sie im Impressum einen Link finden können.

Strafen für das Fehlen eines Impressums

Das Fehlen eines Impressums auf einer Website kann zu Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro führen. Überraschenderweise finden deutsche Unternehmen in ihren Briefkästen häufig Abmahnungen von Anwälten, die sich einen schnellen Gewinn versprechen.

In der Schweiz ist die Strafe für das Fehlen des Impressums nicht festgelegt.

In Österreich kann ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Mediengesetzes eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen. Ähnlich wie in der Schweiz ist eine genaue Strafe für das Fehlen eines Impressums nicht angegeben.

Das Fehlen des Impressums kann bei den Behörden und Organisationen zur Bekämpfung unlauterer Marktpraktiken, den europäischen Verbraucherzentren oder den Verbraucherschutzämtern gemeldet werden (in Deutschland zum Beispiel bei der Wettbewerbszentrale, in der Schweiz beim Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen und in Österreich beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz). Auch Anwaltskanzleien sind mit diesem Thema befasst.

Fehler beim Ausfüllen eines Impressums

Obwohl das Ausfüllen eines Impressums auf den ersten Blick kein großes Problem zu sein scheint, machen Website-Besitzer dennoch einige Fehler.

Die häufigsten Fehler in einem Impressum:

  • Das Fehlen vollständiger Informationen über das Unternehmen oder die Person, die ein Unternehmen leitet.
  • Vergessen, den Link zur Unterseite mit einem Impressum an einer leicht zugänglichen und sichtbaren Stelle zu platzieren.
  • Nichteinhaltung der Anforderung, den zum Impressum führenden Link klar zu beschreiben.
  • Verwechslung des Impressums mit der DSGVO oder der Datenschutzrichtlinie.

Wo sollte man ein Impressum auf einer Website platzieren?

Die allgemeinen Bestimmungen über den Zugang zum Impressum besagen, dass dieses stets verfügbar, leicht erkennbar und unmittelbar zugänglich sein muss. Mit anderen Worten: Kunden, die die Website besuchen, sollten in der Lage sein, das Impressum einfach und schnell zu finden.

Die Platzierung des Impressums ist sowohl aus rechtlicher Sicht als auch für die Nutzererfahrung von entscheidender Bedeutung. Sie können den Zugang zu dieser Unterseite ermöglichen, indem Sie den Link, der das Wort Impressum enthalten muss, in die Fußzeile der Website setzen oder in das Hauptnavigationsmenü aufnehmen. Der Link zum Impressum befindet sich häufig in der Fußzeile, weil er sicherstellt, dass er von jeder Unterseite aus erreichbar ist. Er ist wichtig, weil der Link zum Impressum aus rechtlicher Sicht auf jeder Seite eines Online-Shops oder einer Unternehmenswebsite stehen sollte.

Impressum auf sozialen Medien (Facebook, Twitter)

Nach deutschem Recht sind Unternehmer verpflichtet, ein Impressum auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Twitter (X) zu veröffentlichen, wenn sie diese zum Betrieb eines Unternehmens nutzen. Facebook erleichtert den Inhabern von Firmenprofilen diese Aufgabe und stellt einen eigenen Bereich zur Verfügung, in dem sie den Inhalt des Impressums veröffentlichen können.

Impressum auf Facebook

Um das Impressum auf Facebook zu veröffentlichen, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:

  1. Klicken Sie auf das Profilbild in der oberen rechten Ecke.
  2. Klicken Sie auf „Alle Profile ansehen“ und wählen Sie das Profil des Unternehmens aus.
  3. Klicken Sie auf „Info“ unterhalb des Titelbildes.
  4. Klicken Sie auf „Infos zu Datenschutz und Rechtlichem“.
  5. Klicken Sie auf „Impressum hinzufügen“.

Facebook bietet einen Platz für die Eingabe von Informationen zum Impressum mit bis zu 2.000 Zeichen. Wenn der Inhalt diese Zahl überschreitet, generiert das Portal einen Link zur Ansicht des gesamten Impressums.

So sieht das Impressum auf der Facebook-Seite von Alianz aus.

Ein Screenshot zeigt ein Beispiel für das Facebook-Impressum der Allianz.

Impressum auf Twitter (X)

Bei Twitter (X) haben Sie nur den Platz, um eine Profilbeschreibung einzugeben. Unternehmen wie Google lösen dieses Problem jedoch, indem sie einen Link mit dem Wort „Impressum“ hinzufügen und ihn mit dem entsprechenden Titel versehen (e.g., Impressum: https://www.impressum.com).

Ein Screenshot zeigt ein Beispiel für das Twitter (X) Impressum von Google.

Zusammenfassung

Das Impressum ist für Unternehmen, die Dienstleistungen und Produkte im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich und Schweiz) anbieten, gesetzlich vorgeschrieben, und sein Fehlen kann zu finanziellen Sanktionen führen. Aus diesem Grund sollten Unternehmen, die Dienstleistungen für den deutschen Markt anbieten, dem Impressum besondere Aufmerksamkeit schenken und sicherstellen, dass es vollständige Informationen enthält, die durch eine entsprechende Rechtsgrundlage geregelt sind. Die Website sollte einen klaren Link zu der Unterseite mit dem Impressum haben.

Unternehmer sollten auch daran denken, das Impressum sowohl auf der Website als auch auf den Social-Media-Plattformen an einem sichtbaren und leicht zugänglichen Ort zu veröffentlichen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar; wenn Sie also Fragen oder Zweifel haben, sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.

Wie gefällt Ihnen das:
Journal / Redaktor
Autor: Radek
UX Writer and researcher by education + experience. Collects The Story's knowledge and shares it on the Journal.

Sind Sie an einer Zusammenarbeit mit uns interessiert? Werfen Sie einen Blick auf unser Portfolio